
26.6.2026
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Landgerichts Düsseldorf sind wir als Landhandel verpflichtet, vor jedem Handelsgeschäft mit Getreide zu kontrollieren, dass das Erntegut nicht aus Schwarznachbau stammt, also aus Z-Saatgut entstanden ist oder eine Nachbaugebühr an die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) bezahlt wurde.
Diese Kontrolle ist uns aktuell einzig durch die Erntegutbescheinigung möglich.
Bitte beachten Sie:
Für jede Getreideanlieferung - ob ans Lager oder als Streckengeschäft - wird eine gültige Erntegutbescheinigung benötigt.
Die Regelung gilt auch für Kleinerzeuger. Auch hier muss eine Bescheinigung über das Portal der STV eingeholt werden.
Nachbau kann noch bis zum 30. Juni 2026 bei der Saatgut-Treuhandverwaltung angemeldet werden.
👉 Hier geht`s direkt zum STV-Portal für die Erntegutbescheinigung: https://www.erntegut-bescheinigung.de
Bitte senden Sie uns Ihre Erklärung direkt an steindorf@torgauerlandhandel.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.